Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sofia Correa Garcia · Kornstraße 67 · 68649 Groß-Rohrheim · info@sofiacorreagarcia.de
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Sofia Correa Garcia (nachfolgend „Künstlerin“) und ihren Kunden über die Konzeption, Anfertigung, Lieferung und den Verkauf von Kunstwerken, insbesondere Auftragsgemälden.
(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Künstlerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder ihre Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.
(4) Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote der Künstlerin sind bis zum darin genannten Datum gültig.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Gültigkeitsfrist in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigt.
(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das Angebot. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsumfang und künstlerische Gestaltungsfreiheit
(1) Die Künstlerin erstellt das Kunstwerk als handgefertigtes Unikat auf Grundlage des vom Kunden freigegebenen Entwurfs.
(2) Der Kunde erkennt die künstlerische Gestaltungsfreiheit der Künstlerin an. Abweichungen vom Entwurf in Farbnuancen, Pinselführung, Struktur, Proportionen und Details, die sich aus dem handwerklichen und künstlerischen Schaffensprozess ergeben, sind werkimmanent und stellen keinen Mangel dar. Gleiches gilt für Farbabweichungen gegenüber Bildschirmdarstellungen, Fotos oder Drucken des Entwurfs.
(3) Die im Angebot vereinbarte Anzahl an Korrekturschleifen ist im Preis enthalten. Mit der Freigabe des Entwurfs durch den Kunden in Textform gilt dieser als verbindlich. Änderungswünsche nach Freigabe oder über die vereinbarten Korrekturschleifen hinaus führt die Künstlerin nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung aus; sie können sich auf vereinbarte Termine auswirken.
(4) Rahmen, Montage, Aufhängung, Versicherung und Versand sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind.
(5) Das Werk wird von der Künstlerin signiert.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Künstlerin rechtzeitig und unentgeltlich alle für die Umsetzung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung, insbesondere Maße und Fotos der vorgesehenen Wandfläche bzw. Räumlichkeiten, Angaben zu Motiv, Stil und Farbwelt sowie gegebenenfalls Vorlagen wie Fotos oder Logos.
(2) Der Kunde gibt Entwürfe und Rückfragen der Künstlerin innerhalb von 14 Tagen frei bzw. beantwortet sie.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehenden nachgewiesenen Mehraufwand kann die Künstlerin gesondert berechnen. Weitergehende Rechte der Künstlerin, insbesondere nach §§ 642, 643 BGB, bleiben unberührt.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass ihm an allen zur Verfügung gestellten Vorlagen die erforderlichen Rechte zustehen und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt die Künstlerin von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen Rechtsverletzung beruhen, sofern er diese zu vertreten hat.
§ 5 Termine und Lieferung
(1) Fertigstellungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Der Kunde berücksichtigt, dass Gemälde je nach Technik eine Trocknungszeit benötigen.
(2) Bei höherer Gewalt, Krankheit der Künstlerin oder sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Hindernissen verlängern sich die Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Die Künstlerin informiert den Kunden unverzüglich.
(3) Nimmt der Kunde das fertige Werk zum vereinbarten Termin nicht ab, gerät er in Annahmeverzug. Die Künstlerin kann ihm dann die nachgewiesenen Kosten für Lagerung und einen erneuten Liefertermin in Rechnung stellen.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sie verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
(2) Die Vergütung wird zu den im Angebot genannten Zeitpunkten fällig. Ist kein Zeitpunkt genannt, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
(3) Die Künstlerin beginnt mit den Arbeiten erst nach Eingang der Zahlung für die Konzeptionsphase. Die Übergabe des fertigen Werks erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der hierfür fälligen Vergütung; bis dahin steht der Künstlerin ein Zurückbehaltungsrecht zu.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (Verbraucher: 5 Prozentpunkte, Unternehmer: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Gegenüber Unternehmern kann die Künstlerin zusätzlich die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 Euro verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(5) Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder die im Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung der Künstlerin stehen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aus Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Das Kunstwerk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum der Künstlerin.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich: Das Eigentum geht erst über, wenn alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung beglichen sind. Der Kunde darf das Werk vor Eigentumsübergang weder veräußern noch verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, hat er der Künstlerin unverzüglich mitzuteilen.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Das Urheberrecht an allen Werken, Entwürfen, Skizzen und Farbstudien verbleibt bei der Künstlerin. Mit der vollständigen Bezahlung erwirbt der Kunde ausschließlich das Eigentum am Original; Nutzungsrechte werden nicht übertragen (§ 44 Abs. 1 UrhG).
(2) Insbesondere Vervielfältigung, Druck, Verwendung auf Merchandise, in Werbung, auf Websites, in sozialen Medien oder sonstigen Medien sowie die Bearbeitung des Werks bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten. Das Recht, das Original in den eigenen Räumen öffentlich auszustellen, steht dem Kunden als Eigentümer zu.
(3) Veränderungen, Übermalungen oder sonstige Entstellungen des Werks sind untersagt (§ 14 UrhG). Die Signatur darf nicht entfernt oder verdeckt werden. Bei einer Veröffentlichung des Werks ist die Künstlerin als Urheberin zu nennen.
(4) Entwürfe, Skizzen und Farbstudien bleiben Eigentum der Künstlerin, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(5) Die Künstlerin ist berechtigt, das Werk sowie dessen Entstehungsprozess zu fotografieren und zu filmen und diese Aufnahmen für ihr Portfolio, ihre Website, soziale Medien, Ausstellungen und Publikationen zu verwenden. Personenbezogene Daten des Kunden werden dabei nur mit dessen Einwilligung genannt. Der Kunde kann dieser Nutzung vor Vertragsschluss in Textform widersprechen.
§ 9 Kündigung durch den Kunden
(1) Der Kunde kann den Vertrag bis zur Fertigstellung des Werks jederzeit kündigen (§§ 648, 650 BGB). Die Kündigung bedarf der Textform.
(2) Im Fall der Kündigung behält die Künstlerin den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Sie muss sich jedoch anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.
(3) Die Vergütung für die Konzeptionsphase verbleibt der Künstlerin, sobald sie mit der Konzeption begonnen hat. Für die Ausführungsphase steht ihr bei einer Kündigung die Vergütung für den bereits erbrachten Teil der Leistung zu, zuzüglich bereits angeschaffter Materialien. Für den noch nicht erbrachten Teil wird vermutet, dass ihr 5 Prozent der darauf entfallenden Vergütung zustehen (§ 648 Satz 3 BGB). Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. niedrigeren Anspruchs vorbehalten.
(4) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Mängelrechte
(1) Künstlerische Gestaltungsmerkmale im Sinne von § 3 Abs. 2 sind keine Mängel. Der Kunde kann aus Geschmacks- oder Gestaltungsfragen, die im Rahmen des freigegebenen Entwurfs liegen, keine Mängelrechte herleiten.
(2) Da es sich um ein Unikat handelt, erfolgt die Nacherfüllung vorrangig durch Nachbesserung. Gegenüber Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Rechte nach § 439 BGB unberührt.
(3) Für Unternehmer gilt zusätzlich: Der Kunde hat das Werk unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 7 Tagen in Textform anzuzeigen; versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen (§ 377 HGB). Unterlässt er dies, gilt das Werk als genehmigt. Die Art der Nacherfüllung wählt die Künstlerin. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Übergabe; dies gilt nicht für Ansprüche nach § 11 Abs. 1.
(4) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit einer Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe.
§ 11 Haftung
(1) Die Künstlerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten von Hilfspersonen der Künstlerin.
§ 12 Gefahrübergang und Pflege
(1) Bei persönlicher Lieferung oder Abholung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe auf den Kunden über. Bei Versand an Verbraucher geht die Gefahr mit der Übergabe an den Kunden über, bei Versand an Unternehmer mit der Übergabe an das Transportunternehmen.
(2) Montage und Aufhängung erfolgen, sofern nicht ausdrücklich beauftragt, durch den Kunden und auf dessen Risiko.
(3) Für Schäden, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Reinigung, direkte Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit, starke Temperaturschwankungen, Rauch oder mechanische Einwirkung entstehen, übernimmt die Künstlerin keine Haftung. § 11 Abs. 1 bleibt unberührt.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon) geschlossen werden, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Dies betrifft insbesondere nach den Vorgaben des Kunden angefertigte Auftragsgemälde.
(3) Soweit der Vertrag Dienstleistungen umfasst, insbesondere die Konzeptionsphase, erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Künstlerin die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er von seinem Widerrufsrecht Kenntnis hat und es mit vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Widerruft der Verbraucher, nachdem er ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 357a Abs. 2 BGB).
§ 14 Datenschutz
Die Künstlerin verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung unter https://www.sofiacorreagarcia.de/datenschutz.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag der Wohnsitz der Künstlerin.
(3) Die Künstlerin ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.